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1 Dezember 2000 | Swissnoso Bulletin | Letter

Leserbriefe 7.4

P. C., Bern, R. Kammerlander, BAG, Bern, F. Zysset, Lausanne und K. Mühlemann, Bern

Ein Hämangiom soll durch Argon-Lasertherapie behandelt werden. Bei der betroffenen Patientin ist gleichzeitig eine Hepatitis C Virusinfektion bekannt. Besteht ein signifikantes Risiko einer Virusübertragung durch Aerosole, die während der Behandlung gebildet werden? Welche Hygienemassnahmen müssen getroffen werden?

P. C. Bern

Eine Übertragung durch Virushaltige-Aerosole ist in dieser Situation nicht bekannt und unwahrscheinlich. Standardhygienemassnahmen sind ausreichend und müssen während des ganzen Eingriffs getroffen werden. Diese umfassen bei einer möglichen Exposition durch Blut- und Sekretspritzer das Tragen von Handschuhen, Überschürze, Gesichtsmaske und Schutzbrille.

Kathrin Mühlemann, Bern

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Nach Vorgaben BAG/SUVA ist beim medizinischen und paramedizinischen Personal eine Anti-HBS-Titerantwort von >100 IU/ml für einen Impfschutz erforderlich. Bei einer Antwort von 10-100 müssten jährliche Impfungen stattfinden, um die Immunität aufrecht zu erhalten.

Das ACIP* hingegen hält eine Impfantwort von >10 IU/ml für ausreichend, und es seien, sogar im Falle einer Exposition keine weiteren Massnahmen erforderlich.

Wie soll man sich jetzt verhalten?

* Immunization of Health-Care Workers. Recommendations of the Advisory Committee on Immunization Practices (ACIP) and the Hospital Infection Control Practices

F. Zysset, Lausanne

Die ACIP-Empfehlungen waren bei der Ausarbeitung der schweizerischen Empfehlungen bereits bekannt. Ein häufig missverstandener Punkt muss in diesem Zusammenhang präzisiert werden:

  1. Ein Anti-HBs-Antikörpertiter von >10 IU/ml schützt wirksam vor Hepatitis B (international anerkannter Wert)
  2. Nach einer kompletten Impfung (0,1,6) definiert ein Titer von 10-100 eine Zuordnung zur Gruppe der „schwachen Immunantwort”. Diese Impflinge sind solange gegen Hepatitis geschützt, wie der Anti-HBs-Titer über 10 bleibt. Hingegen ist ihr Impfschutz unsicher, wenn diese Antikörper nicht mehr auffindbar sind. Die Effizienz des Schutzes beruht ja auf einem immunologischen Gedächtnis, welches bei einer Virusexposition sehr schnell eine humorale Antwort induzieren kann. Im Gegensatz dazu nimmt man an, dass die Impflinge, deren Impfantwort den Wert von 100 übersteigt, ein immunologisches Gedächtnis besitzen, welches ihnen einen langdauernden Schutz verspricht (die Dauer dieses Schutzes ist zur Zeit noch nicht genau eruiert, da epidemiologische Studien erst einen Rückblick von 15 Jahren haben). Der Grenzwert von 100 ist natürlich willkürlich. Ausser den Infektionen bei Personen ohne Immunantwort sind seltene chronische Infekte bei Personen beschrieben worden, die nach Impfung Anti-HBs-Titer von <100 IU/ml aufwiesen. Dies ist der Grund für den schweizerischen Entscheid (der übrigens mit dem britischen deckungsgleich ist). Selbstverständlich kann man über einen solchen Grenzwert streiten, wir sind jedoch der Meinung, dass man ihn für medizinisches und paramedizinisches Personal aufrecht erhalten sollte, da dieses einem Berufsrisiko ausgesetzt ist und wir bei Personen mit guter Immunantwort keinen Rappel mehr empfehlen. Es ist daher wichtig, dass das Personal einen guten Impfschutz hat und keine Grenzfälle beinhaltet.
  3. Der Grenzwert von 100 IU/ml betrifft offensichtlich nur solche Personen, deren Titer innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Dosis einer kompletten Impfung bestimmt wird. Er gilt nicht für solche, deren Impfung bereits länger zurückliegt und deren Antikörper-Titer sich stark verringert hat. In diesen Fällen drängt sich ein praktisches Verhalten auf (Rappel je nach Titer und Zeitdauer seit der letzten Impfung. Wenn z.B. nach 5 Jahren noch ein Wert von 50 IU/ml bestimmt wird, ist es äusserst wahrscheinlich, dass der Titer nach der Impfung weit über 100 IU/ml lag und ein Rappel wäre daher nicht erforderlich).

R. Kammerlander, Bundesamt für Gesundheit

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