Anerkennung eines Qualitätssicherungsprogramms: Akkreditierung oder Zertifizierung?

10.09.1998
Seit einiger Zeit sind die Spitäler durch das neue Krankenversicherungsgesetz zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Qualitätssicherungsprogramms verpflichtet. Dass dabei auch die Absicherung durch eine offizielle Anerkennung angestrebt wird, ist durchaus nachvollziehbar. Die bisher vorhandenen Anerkennungsprozeduren solcher Qualitätssicherungsprogramme sind die Akkreditierung und die Zertifizierung.
H. H. Siegrist