Anerkennung eines Qualitätssicherungsprogramms: Akkreditierung oder Zertifizierung?
10.09.1998
Seit einiger Zeit sind die Spitäler durch
das neue Krankenversicherungsgesetz zur
Einführung und Aufrechterhaltung eines
Qualitätssicherungsprogramms verpflichtet.
Dass dabei auch die Absicherung durch
eine offizielle Anerkennung angestrebt wird,
ist durchaus nachvollziehbar. Die bisher
vorhandenen Anerkennungsprozeduren
solcher Qualitätssicherungsprogramme
sind die Akkreditierung und die Zertifizierung.
H. H. Siegrist