Editorial, März 2001

10.03.2001
Die seit einigen Jahren in verschiedenen Ländern im Gesundheitswesen stattfindenden Reformen werden in der Schweiz durch die 1994 erfolgte Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) geprägt. Gewisse Gesetzesartikel bzw. Paragraphen der entsprechenden Verordnung - insbesondere diejenigen über die Rechte des Patienten und den Nachweis der Qualität der medizinischen Versorgung – verdienen es, hier besonders erwähnt zu werden. Um im letzteren Bereich den Anforderungen des Gesetzes zu genü- gen, wurde eine Vereinbarung zwischen der Organisation H+ und dem Konkordat der Schweizer Krankenversicherer getroffen.
N. Troillet, C. Ruef