Editorial, März 2001
10.03.2001
Die seit einigen Jahren in verschiedenen Ländern
im Gesundheitswesen stattfindenden Reformen
werden in der Schweiz durch die 1994 erfolgte
Einführung des Krankenversicherungsgesetzes
(KVG) geprägt. Gewisse Gesetzesartikel bzw. Paragraphen
der entsprechenden Verordnung - insbesondere
diejenigen über die Rechte des Patienten
und den Nachweis der Qualität der
medizinischen Versorgung verdienen es, hier
besonders erwähnt zu werden. Um im letzteren
Bereich den Anforderungen des Gesetzes zu genü-
gen, wurde eine Vereinbarung zwischen der Organisation
H+ und dem Konkordat der Schweizer
Krankenversicherer getroffen.
N. Troillet, C. Ruef