Trinkwasserversorgung in Spitälern
11.03.2002
Trinkwasser ist definiert als klare, farblose
Flüssigkeit, ohne Geruch und Geschmack, die
in mikrobiologischer, chemischer und
physikalischer Hinsicht den allgemeinen
Hygieneanforderungen und denjenigen von
Kapitel 27A «Trinkwasser» Qualität und Art.
275 (Ausgabe 1985) der Lebensmittelverordnung
entspricht. Die mikrobiologischen
Grenzwerte sind in Tabelle 1 zusammengefasst..
Diese Anforderungen sind in der Verordnung
über die hygienischen und mikrobiologischen
Anforderungen an Lebensmittel,
Gebrauchsgegenstände, Räume, Einrichtungen
und Personal (Hygieneverordnung, HyV
Nº817.051) geregelt und geeignet für die
allgemeine Bevölkerung.
A. F. Widmer, D. Blanc, P. Francioli, N. Troillet