Trinkwasserversorgung in Spitälern

11.03.2002
Trinkwasser ist definiert als klare, farblose Flüssigkeit, ohne Geruch und Geschmack, die in mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht den allgemeinen Hygieneanforderungen und denjenigen von Kapitel 27A «Trinkwasser» Qualität und Art. 275 (Ausgabe 1985) der Lebensmittelverordnung entspricht. Die mikrobiologischen Grenzwerte sind in Tabelle 1 zusammengefasst.. Diese Anforderungen sind in der Verordnung über die hygienischen und mikrobiologischen Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Räume, Einrichtungen und Personal (Hygieneverordnung, HyV Nº817.051) geregelt und geeignet für die allgemeine Bevölkerung.
A. F. Widmer, D. Blanc, P. Francioli, N. Troillet