Epidemiengesetz
Das revidierte Epidemiengesetz (EpG) stärkt die Möglichkeiten des Bundes in der Überwachung, Prävention und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen sowie Antibiotikaresistenzen.
Es bildet die gesetzliche Grundlage für die nationalen Strategien in diesen Bereichen.
Das Gesetz trat am 1. Januar 2016 in Kraft und ermöglicht dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Entwicklung und Umsetzung nationaler Programme zur Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten.
Aktuell wird das Epidemiengesetz weiterentwickelt. Die laufende Revision berücksichtigt insbesondere die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie. Ziel ist es, die Krisenbewältigung zu stärken, Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen klarer zu regeln sowie digitale Systeme für Überwachung und Meldung auszubauen. Zudem wird die Bedeutung der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen im Gesetz weiter gestärkt.