Epidemiengesetz

Das Epidemiengesetz bietet dem Bund neu mehr Möglichkeiten in der Überwachung, Prävention und Bekämpfung von Healthcare-assoziierten Infektionen und Antibiotikaresistenzen.

Das revidierte Epidemiengesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Strategien des Bundes im Bereich der Healthcare-assoziierten Infektionen und der Antibiotikaresistenzen. Es trat am 1. Januar 2016 in Kraft und ermöglicht dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) neu die Ausarbeitung und Umsetzung von nationalen Programmen (Art. 5 EpG).